Die Jaguar- und Land-Rover-Händler müssen eine juristische Schlappe einstecken. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Berufung des Händlerverbands (VJLR) eine Absage erteilt und diese vollständig zurückgewiesen. Sie wehrten sich gegen die Einführung der neuen Verträge vor Ablauf der zweijährigen Kündigungsfrist.
„Die Richter hielten trotz ausführlicher Prüfung unserer Argumente die vorgetragenen Tatsachen sowohl in vertrags- als auch in kartellrechtlicher Sicht für nicht ausreichend, um entsprechende Unterlassungsansprüche zu begründen“, heißt es in einem internen Schreiben des Verbands an seine Mitglieder, das der Automobilwoche vorliegt.
Die Händler waren nur zum Teil überrascht. In der mündlichen Verhandlung Ende Mai 2023 gaben die Richter bereits Hinweise. Während sie bezüglich der vertraglichen Ansprüche skeptisch zeigten, war dies bei den kartellrechtlichen Ansprüchen nicht so.
„Denn hier war der Senat nach eigenem Bekunden im Rahmen der mündlichen Verhandlung noch offen und es gab starke Indizien, dass der Senat zumindest im Hinblick auf die extrem kurzen Überlegefrist Anhaltspunkte für ein kartellrechtswidriges Verhalten gesehen hat“, heißt es in dem Schreiben weiter.