Das Urteil in der Sache erging bereits am 15. Dezember, die Klage selbst war im März 2023 eingereicht worden. Die Niederlage bei sieben Punkten der Klage wollen die Händlervertreter indes nicht hinnehmen. Nach einer ausführlichen Diskussion des Vorstands mit dem Verbandsanwalt Professor Tim Vogels habe man entschieden, bei den unterlegenen Klauseln Berufung am Oberlandesgericht einzulegen, die am 10. Januar auch eingereicht wurde. Ein Urteil sei hier in den kommenden zwei Jahren zu erwarten.
Bei den Punkten, in denen die Händlervertreter sich durchsetzen konnten, müsse Kia Deutschland in den Verträgen Nachbesserungen vornehmen, so der Verband. Man hoffe zudem weiter, "dass mit Kia Deutschland in den strittigen Punkten noch eine einvernehmliche Lösung gefunden wird und es nicht zwingend zu einem weiteren Urteil kommt", so der Verband. Tatsächlich hatten sich die Händler im Vorfeld der Klage mehrmals um eine einvernehmliche Lösung und Nachverhandlungen zu den vorgelegten Verträgen bemüht, waren mit ihrem Ansinnen jedoch gescheitert.
Kia Deutschland selbst wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu Details äußern. Der Importeur betonte jedoch, man befinde sich in kontinuierlicher Abstimmung mit dem Händlerverband. "Auch nach der gerichtlichen Entscheidung vom 15. Dezember 2023 bleiben wir selbstverständlich gesprächsbereit", so eine Kia-Sprecherin weiter.
Das jetzige Urteil ist nicht der erste Fall, in denen Gerichte die Direktvertriebspläne von Herstellern unterbinden. 2021 stoppte das Landgericht Frankfurt das geplante JLR-Abomodell "Jaguar & Land Rover Subscribe". Dabei wollte JLR Fahrzeuge direkt an den Leasinganbieter ALD verkaufen, der diese wiederum an Fleetpool verleasen sollte. Fleetpool schließlich sollte die Autos dann via Auto-Abo vermarkten. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Händlerverträge, weil der Hersteller an seinen Partnern vorbei an die Endkunden herangehen würde. 2005 hatte zudem der BGH in einem Urteil bei Honda den Direktvertrieb an den Händlern vorbei nur mit einer Entschädigungsregel für zulässig erklärt.
Aus dem Datencenter:
Agenturmodell: Vertriebsumstellungen von Autoherstellern in Deutschland