Der Onlinehandel boomt. Auch in der Autobranche ist der Vertriebskanal auf dem Vormarsch. Doch der Onlinehandel ist im Hinblick auf die Umsatzsteuer fehleranfällig. Vor allem wenn die Ware ins Ausland verkauft wird. Das kann kostspielig werden. Und angesichts der Summen um die es gerade bei Autos geht, ist das Feld auch für Betrüger interessant. Die gefährlichsten Stolperfallen im Überblick:
Neuwagenverkauf an Privat: Hier ist der Sonderfall der Fahrzeugeinzelbesteuerung zu beachten. Beispiel: Ein Händler in München verkauft einen Neuwagen an einen Tiroler Privatmann. Der Händler liefert umsatzsteuerfrei. Der Privatmann muss im Anschluss den Kauf in Österreich anmelden und dort 20 Prozent Umsatzsteuer abführen.