Die Debatte um die angemessene Vergütung von Betriebsräten reißt nicht ab. Das liegt vor allem an den juristischen Auseinandersetzungen, die seit Jahren um einzelne Fälle wie etwa den früheren VW-Konzern-Betriebsratschef Bernd Osterloh laufen. Dieser hatte in Spitzenzeiten bis zu 750.000 Euro im Jahr verdient. Das jüngste Urteil des Landgerichts Braunschweig, wonach die Betriebsratsarbeit als reines Ehrenamt einzustufen ist, fasst die Grenzen sehr eng. Die IG Metall will dagegen mehr Spielraum und fordert vehement eine Neuregelung.
"Zunächst müssen die Fragen, die durch die Urteilsbegründung des Landgerichts Braunschweig aufgeworfen wurden, juristisch final geklärt werden. Das ist noch nicht geschehen. Die dadurch ausgelöste Debatte zeigt aber erneut, dass die gesetzliche Grundlage für die Bemessung der Betriebsratsvergütung dringend klar gefasst werden muss. Wir fordern dies seit vielen Jahren von der Politik ein", sagte eine Sprecherin der Automobilwoche.
Eine funktionierende Mitbestimmung sei ein großer Standortvorteil für Deutschland. Das bedeute auch, dass die Betriebsrätinnen und Betriebsräte entsprechend der Verantwortung und der Komplexität der Aufgaben, die sie übernehmen, bezahlt werden müssten.