Die EU-Kommission hat die Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (Kfz-GVO), wie erwartet um weitere fünf Jahre verlängert. Dabei hat die Kommission zugleich beim Thema Fahrzeugdaten die Position herstellerunabhängiger Akteure gestärkt.
Die Kfz-GVO wäre Ende Mai 2023 ausgelaufen und gilt nun bis 31. Mai 2028. "Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung ist nach wie vor ein wirksames Instrument, um sicherzustellen, dass vertikale Vereinbarungen im Automobilsektor mit den EU-Wettbewerbsregeln in Einklang stehen, und sollte weitere fünf Jahre in Kraft bleiben", erklärte die zuständige Wettbewerbskommissarin und Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
Durch die Befristung auf fünf Jahre will sich die Kommission offenhalten, auf Marktveränderungen zu reagieren, die sich beispielsweise aus der Digitalisierung, der Elektrifizierung und neuen Mobilitätsmustern von Fahrzeugen ergeben könnten.